Schenkungssteuer-Tabelle
Hier können Sie eine Schenkungssteuer-Tabelle online mit Schenkungssteuer und Schenkungssteuersatz in Abhängigkeit vom Verwandschaftsverhältnis zum Schenker erstellen
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Die Höhe der Schenkungssteuer hängt im Wesentlichen vom steuerpflichtigen Erwerb und dem Verwandschaftsgrad zum Schenker ab. Mit einer Schenkungssteuertabelle bietet einen guten Überblick über die sich ergebende Schenkungssteuer in Relation zum steuerpflichtigen Erwerb.
Schenkungssteuertabelle
Um eine Schenkungsteuertabelle zu erstellen, wählen das Verwandschaftsverhältnis zum Schenker und geben die weiteren Parameter ein. Steuerklassen und Freibeträge sind zum Teil mit den Erbschaftsteuerfreibeträgen identisch. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer werden die Freibeträge für die Schenkungsteuer alle 10 Jahre gewährt. Außerdem entfallen die Freibeträge für Erbfallkosten sowie mögliche Versorgungsfreibeträge. Die persönlichen Freibeträge für die Schenkungsteuer bei Eltern und Großeltern als Beschenkte unterscheiden sich außerdem zu denen bei der Erbschaftsteuer. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen zur Schenkungsteuer mit Optimierungsmöglichkeiten finden Sie auf Schenkungsteuer.com.de.
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Tablle mit Steuerklassen und Steuersätzen
Die Steuerssätze zur Schenkungssteuer ergebn sich aus §19 ErbStG. Zu beachten ist, dass die in der Tabelle angegebenen Prozentsätze zur Schenkungssteuer nicht immer mit den berechneten Schenkungssteuersätzen übereinstimmen. Grund ist der sogenannte Härteausgleichs nach §19(3) ErbStG, welcher die Übergänge zum nächsten Schenkungssteuersatz glätten soll. Den Schenkungssteuersatz können Sie Online mit dem Schenkungssteuertabellen-Rechner auf dieser Seite ermitteln.
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ) bis einschließlich ... Euro | Stkl. 1 (%) | Stkl. 2 (%) | Stkl. 3 (%) |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 |
Tabelle mit Steuersätzen
Der persönliche Freibetrag für die Schenkungssteuer ergibt sich aus §16 ErbStG.. Daneben existieren eine Reihe weiterer Freibeträge, die etwa in §13 ErbStG genannt werden.
Steuerklasse | Verhältnis zum Erblasser | Freibeträge (Euro) |
I | Ehegatte, Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder | 400.000 | |
Enkelkinder | 200.000 | |
II | Eltern
und Großeltern bei Schenkungen Geschwister Neffen und Nichten Stiefeltern, Schwiegereltern Geschiedene Ehegatten |
20.000 |
III | alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen | 20.000 |
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