Erbschaftssteuer-Tabelle
In der Erbschaftssteuertabelle werden Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuerklasse, Erbschaftsteuerfreibeträge und der Erbschaftssteuersatz berechnet.
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Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von zahlreichen Faktoren ab. So spielen die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und der Verwandschaftsgrad zum Erblasser sowie die damit verbundene Steuerklasse eine wichtige Rolle. Mit der Erbschaftssteuertabelle verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die voraussichtliche entstehende Erbschaftsteuer in Abhängigkeit vom steuerpflichtigen Erwerb.
Erbschaftssteuertabelle
Für die Erbschaftsteuertabelle werden zunächst die Steuerklasse, die persöhnlichen Freibeträge, die Erbfallkosten und gegebenenfalls der Versorgungsfreibetrag ermittelt. Auch weitere Erbschaftsteuerfreibeträge kommen in Betracht. Auf Basis des steuerpflichtigen Erwerbs und der gewünschten Erwerbsintervallen wird anschließend eine Erbschaftsteuertabelle berechnet. Bei den Erbschaftsteuerberechnungen wird auch der so genannte Härteausgleich berücksichtigt. Hierdurch soll ein fließender Übergang des Anstiegs des Erbschaftsteuersatzes bei den Progressionsstufen (z.B. von 7% auf 11%) erreicht werden. Die Erbschaftssteuersätze nach §19 ErbStG sowie die aufgrund des Härteausgleichs berechneten Steuersätze werden in der Erbschaftsteuertabelle ebenfalls dargestellt. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen zum Thema Erbschaftsteuer erhalten Sie auf der Seite Erbschaftsteuer.com.de.
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Tabelle mit Erbschaftssteuerfreibeträgen
Die persönlichen Freibeträge für die Erbschaftsteuer sind in §16 ErbStG aufgezählt. Daneben existieren eine Reihe weiterer Freibeträge.
Steuerklasse | Verhältnis zum Erblasser | Freibeträge (Euro) |
I | Ehegatte, Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder | 400.000 | |
Enkelkinder | 200.000 | |
Eltern und Großeltern bei Erbschaften | 100.000 | |
II | Eltern
und Großeltern bei Schenkungen Geschwister Neffen und Nichten Stiefeltern, Schwiegereltern Geschiedene Ehegatten |
20.000 |
III | alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen | 20.000 |
Tabelle mit Erbschaftssteuersatz
Die Steuerssätze für die Erbschaftssteuer sind in §19 ErbStG beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die in der Tabelle angegebenen Prozentsätze wegen des Härteausgleichs nach §19(3) ErbStG nicht mit den berechneten Erbschaftsteuersätzen übereinstimmen müssen. Um den Erbschaftssteuersatz präziser zu ermitteln, können Sie den Online Erbschaftssteuertabellen-Rechner auf dieser Seite verwenden.
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ) bis einschließlich ... Euro | Stkl. 1 (%) | Stkl. 2 (%) | Stkl. 3 (%) |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
über 26.000.000 | 30 | 43 | 50 |
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