Steuertabelle für Rentner

Hier finden Sie Renten-Steuertabellen für Rentenfreibetrag und Rentenbesteuerungsanteil zur gesetzlichen oder privaten Rente mit Online Rechner 2024, 2023, 2022 und früher.


Rentenfreibetrag berechnen

Gesetzl. Rente
 
 Euro
 Euro
Private Rente
   
 Euro
 . Jahr



Auf dieser Seite sind 2 verschiedene Steuertabellen für Rentner dargestellt. Die erste Steuertabelle gilt für gesetzliche Renten, die entsprechend der nachgelagerten Besteuerung besteuert werden. Die zweite Steuertabelle gilt für private Renten die nach dem Ertragsanteil besteuert werden. Zusätzlich können die sich hieraus ergebenden Steuerfreibeträge online berechnet werden. Um die anfallenden Einkommensteuer für Rentner zu berechnen, kann der Rechner auf der Seite Rentenbesteuerung.biz verwendet werden.


   

Steuertabelle für gesetzl. Renten

Die folgende Steuertabelle gilt gemäß §22 (1) Nr. 1 a) aa) EStG für gesetzliche Renten sowie für Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse oder den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Außerdem wird die Basis- bzw. Rüruprente nach dieser Steuertabelle besteuert. Entscheidend für den Besteuerungsanteil ist das Jahr, in welchem die Rente erstmals gezahlt wurde. Nur im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr wird auf diese Weise der Besteuerungsanteil der Rente berechnet, welcher relevant für die Berechnug der Einkommensteuer ist. Zusätzlich wird aus der Bruttojahresrente im Folgejahr ein Rentenfreibetrag ermittelt, welcher alle weiteren Folgejahre in gleicher Höhe fortgeführt wird.

Wie wird die Tabelle gelesen? Zuerst wird geschaut, in welchem Jahr die Rente erstmals gezahlt wurde. In der Spalte "Besteuerungsanteil" wird der Prozentsatz abgelesen, mit dem die Rente in die Besteuerung einfließt. Der gleiche Prozentsatz gilt für das Folgejahr. Wurde die Rente in 2005 erstamlig gezahlt, geht die Jahresrente also von 2005 und 2006 zu 50% in das zu versteuernde Jahresinkommen ein. 50% der Jahresrente von 2006 ist dann der Rentenfreibetrag für alle Folgejahre.

Beispiel 2024: Bei Renten, die in 2023 begonnen haben, entspricht der Rentenfreibetrag in 2023 und 2024 17,5% der jeweiligen Bruttojahresrente. Der für 2024 errechnete Rentenfreibetrag gilt dann grundsätzlich für alle Folgejahre. Der jeweils den Rentenfreibetrag übersteigende Teil der Bruttojahresrente ist in diesen Folgejahren also entsprechend relevant für die Rentenbesteuerung.


Steuertabelle für Rentner - gesetzl. Renten
Jahr des Renten­beginnsBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
bis 200550%50%
ab 200652%48%
200754%46%
200856%44%
200958%42%
201060%40%
201162%38%
201264%36%
201366%34%
201468%32%
201570%30%
201672%28%
201774%26%
201876%24%
201978%22%
202080%20%
202181%19%
202282%18%
202382,5%17,5%
202483%17%
202583,5%16,5%
202684%16%
202784,5%15,5%
202885%15%
202985,5%14,5%
203086%14%
203186,5%13,5%
203287%13%
203387,5%12,5%
203488%12%
203588,5%11,5%
203689%11%
203789,5%10,5%
203890%10%
203990,5%9,5%
204091%9%
204191,5%8,5%
204292%8%
204392,5%7,5%
204493%7%
204593,5%6,5%
204694%6%
204794,5%5,5%
204895%5%
204995,5%4,5%
205096%4%
205196,5%3,5%
205297%3%
205397,5%2,5%
205498%2%
205598,5%1,5%
205699%1%
205799,5%0,5%
2058100%0%


Zum Überblick ▲    

Steuertabelle für private Renten

Die nachfolgende Steuertabelle gilt gemäß §22 (1) Nr. 1 a) bb) EStG für private Renten aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen sowie Renten der Zusatzversorgung z.B. VBL/ZVK. Besteuert werden diese Renten nach dem Ertragsanteil. Steuerpflichtig ist nur der in Prozent angegebene Ertragsanteil auf die Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist abhängig von dem Alter der Rentner bei Rentenbeginn und der Höhe der Rente.

Beispiel: Für private Renten, die bei vollendetem 65. Lebenjahr des Rentners begonnen haben, wird der steuerpfl. Anteil der Rente berechnet, indem die Bruttojahresrente mit dem Ertragsanteil von 18% multipliziert wird. Der von der Besteuerung freigestellte Rentenbetrag beträgt entsprechend 82% der Rente und wird je nach veränderter Rentenhöhe jedes Jahr neu berechnet.


Steuertabelle für Rentner - private Renten
Bei Rentenbeginn vollendetes LebensjahrErtragsanteil in %Freibetrag in %
0 bis 15941
2 bis 35842
4 bis 55743
6 bis 85644
9 bis 105545
11 bis 125446
13 bis 145347
15 bis 165248
17 bis 185149
19 bis 205050
21 bis 224951
23 bis 244852
25 bis 264753
274654
28 bis 294555
30 bis 314456
324357
33 bis 344258
354159
36 bis 374060
383961
39 bis 403862
413763
423664
43 bis 443565
453466
46 bis 473367
483268
493169
503070
51 bis 522971
532872
542773
55 bis 562674
572575
582476
592377
60 bis 612278
622179
632080
641981
65 bis 661882
671783
681684
69 bis 701585
711486
72 bis 731387
741288
751189
76 bis 771090
78 bis 79991
80892
81 bis 82793
83 bis 84694
85 bis 87595
88 bis 91496
92 bis 93397
94 bis 96298
ab 97199
   

Berechnungen laut Rentensteuertabelle

Die Rentenfreibeträge bzw. Besteuerungsanteile für private oder gesetzliche Renten lassen sich online auf dieser Seite online ermitteln. Die Steuertabellen-Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


Zum Überblick ▲

Steuertabelle-Rentner-Haftung-Ausschluss