Steuertabelle für Rentner

Hier finden Sie Renten-Steuertabellen für Rentenfreibetrag und Rentenbesteuerungsanteil zur gesetzlichen oder privaten Rente mit Online Rechner 2024, 2023, 2022 und früher.


Rentenfreibetrag berechnen

Gesetzl. Rente
 
 Euro
 Euro
Private Rente
   
 Euro
 . Jahr



Auf dieser Seite sind 2 verschiedene Steuertabellen für Rentner dargestellt. Die erste Steuertabelle gilt für gesetzliche Renten, die entsprechend der nachgelagerten Besteuerung besteuert werden. Die zweite Steuertabelle gilt für private Renten die nach dem Ertragsanteil besteuert werden. Zusätzlich können die sich hieraus ergebenden Steuerfreibeträge online berechnet werden. Um die anfallenden Einkommensteuer für Rentner zu berechnen, kann der Rechner auf der Seite Rentenbesteuerung.biz verwendet werden.


   

Steuertabelle für gesetzl. Renten

Die folgende Steuertabelle gilt gemäß §22 (1) Nr. 1 a) aa) EStG für gesetzliche Renten sowie für Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse oder den berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Außerdem wird die Basis- bzw. Rüruprente nach dieser Steuertabelle besteuert. Entscheidend für den Besteuerungsanteil ist das Jahr, in welchem die Rente erstmals gezahlt wurde. Nur im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr wird auf diese Weise der Besteuerungsanteil der Rente berechnet, welcher relevant für die Berechnug der Einkommensteuer ist. Zusätzlich wird aus der Bruttojahresrente im Folgejahr ein Rentenfreibetrag ermittelt, welcher alle weiteren Folgejahre in gleicher Höhe fortgeführt wird.

Wie wird die Tabelle gelesen? Zuerst wird geschaut, in welchem Jahr die Rente erstmals gezahlt wurde. In der Spalte "Besteuerungsanteil" wird der Prozentsatz abgelesen, mit dem die Rente in die Besteuerung einfließt. Der gleiche Prozentsatz gilt für das Folgejahr. Wurde die Rente in 2005 erstamlig gezahlt, geht die Jahresrente also von 2005 und 2006 zu 50% in das zu versteuernde Jahresinkommen ein. 50% der Jahresrente von 2006 ist dann der Rentenfreibetrag für alle Folgejahre.

Beispiel 2024: Bei Renten, die in 2023 begonnen haben, entspricht der Rentenfreibetrag in 2023 und 2024 17,5% der jeweiligen Bruttojahresrente. Der für 2024 errechnete Rentenfreibetrag gilt dann grundsätzlich für alle Folgejahre. Der jeweils den Rentenfreibetrag übersteigende Teil der Bruttojahresrente ist in diesen Folgejahren also entsprechend relevant für die Rentenbesteuerung.


Steuertabelle für Rentner - gesetzl. Renten
Jahr des Renten­beginns Besteuerungsanteil Rentenfreibetrag
bis 2005 50% 50%
ab 2006 52% 48%
2007 54% 46%
2008 56% 44%
2009 58% 42%
2010 60% 40%
2011 62% 38%
2012 64% 36%
2013 66% 34%
2014 68% 32%
2015 70% 30%
2016 72% 28%
2017 74% 26%
2018 76% 24%
2019 78% 22%
2020 80% 20%
2021 81% 19%
2022 82% 18%
2023 82,5% 17,5%
2024 83% 17%
2025 83,5% 16,5%
2026 84% 16%
2027 84,5% 15,5%
2028 85% 15%
2029 85,5% 14,5%
2030 86% 14%
2031 86,5% 13,5%
2032 87% 13%
2033 87,5% 12,5%
2034 88% 12%
2035 88,5% 11,5%
2036 89% 11%
2037 89,5% 10,5%
2038 90% 10%
2039 90,5% 9,5%
2040 91% 9%
2041 91,5% 8,5%
2042 92% 8%
2043 92,5% 7,5%
2044 93% 7%
2045 93,5% 6,5%
2046 94% 6%
2047 94,5% 5,5%
2048 95% 5%
2049 95,5% 4,5%
2050 96% 4%
2051 96,5% 3,5%
2052 97% 3%
2053 97,5% 2,5%
2054 98% 2%
2055 98,5% 1,5%
2056 99% 1%
2057 99,5% 0,5%
2058 100% 0%


Zum Überblick ▲    

Steuertabelle für private Renten

Die nachfolgende Steuertabelle gilt gemäß §22 (1) Nr. 1 a) bb) EStG für private Renten aus Renten- und Lebensversicherungsverträgen sowie Renten der Zusatzversorgung z.B. VBL/ZVK. Besteuert werden diese Renten nach dem Ertragsanteil. Steuerpflichtig ist nur der in Prozent angegebene Ertragsanteil auf die Rente. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist abhängig von dem Alter der Rentner bei Rentenbeginn und der Höhe der Rente.

Beispiel: Für private Renten, die bei vollendetem 65. Lebenjahr des Rentners begonnen haben, wird der steuerpfl. Anteil der Rente berechnet, indem die Bruttojahresrente mit dem Ertragsanteil von 18% multipliziert wird. Der von der Besteuerung freigestellte Rentenbetrag beträgt entsprechend 82% der Rente und wird je nach veränderter Rentenhöhe jedes Jahr neu berechnet.


Steuertabelle für Rentner - private Renten
Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr Ertragsanteil in % Freibetrag in %
0 bis 1 59 41
2 bis 3 58 42
4 bis 5 57 43
6 bis 8 56 44
9 bis 10 55 45
11 bis 12 54 46
13 bis 14 53 47
15 bis 16 52 48
17 bis 18 51 49
19 bis 20 50 50
21 bis 22 49 51
23 bis 24 48 52
25 bis 26 47 53
27 46 54
28 bis 29 45 55
30 bis 31 44 56
32 43 57
33 bis 34 42 58
35 41 59
36 bis 37 40 60
38 39 61
39 bis 40 38 62
41 37 63
42 36 64
43 bis 44 35 65
45 34 66
46 bis 47 33 67
48 32 68
49 31 69
50 30 70
51 bis 52 29 71
53 28 72
54 27 73
55 bis 56 26 74
57 25 75
58 24 76
59 23 77
60 bis 61 22 78
62 21 79
63 20 80
64 19 81
65 bis 66 18 82
67 17 83
68 16 84
69 bis 70 15 85
71 14 86
72 bis 73 13 87
74 12 88
75 11 89
76 bis 77 10 90
78 bis 79 9 91
80 8 92
81 bis 82 7 93
83 bis 84 6 94
85 bis 87 5 95
88 bis 91 4 96
92 bis 93 3 97
94 bis 96 2 98
ab 97 1 99
   

Berechnungen laut Rentensteuertabelle

Die Rentenfreibeträge bzw. Besteuerungsanteile für private oder gesetzliche Renten lassen sich online auf dieser Seite online ermitteln. Die Steuertabellen-Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.


Zum Überblick ▲

Steuertabelle-Rentner-Haftung-Ausschluss