Erbschaftssteuer-Tabelle

In der Erbschaftssteuertabelle werden Erbschaftsteuer, Erbschaftsteuerklasse, Erbschaftsteuerfreibeträge und der Erbschaftssteuersatz berechnet.


Erbschaftsteuertabelle

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Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von zahlreichen Faktoren ab. So spielen die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs und der Verwandschaftsgrad zum Erblasser sowie die damit verbundene Steuerklasse eine wichtige Rolle. Mit der Erbschaftssteuertabelle verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die voraussichtliche entstehende Erbschaftsteuer in Abhängigkeit vom steuerpflichtigen Erwerb.



   

Erbschaftssteuertabelle

Für die Erbschaftsteuertabelle werden zunächst die Steuerklasse, die persöhnlichen Freibeträge, die Erbfallkosten und gegebenenfalls der Versorgungsfreibetrag ermittelt. Auch weitere Erbschaftsteuerfreibeträge kommen in Betracht. Auf Basis des steuerpflichtigen Erwerbs und der gewünschten Erwerbsintervallen wird anschließend eine Erbschaftsteuertabelle berechnet. Bei den Erbschaftsteuerberechnungen wird auch der so genannte Härteausgleich berücksichtigt. Hierdurch soll ein fließender Übergang des Anstiegs des Erbschaftsteuersatzes bei den Progressionsstufen (z.B. von 7% auf 11%) erreicht werden. Die Erbschaftssteuersätze nach §19 ErbStG sowie die aufgrund des Härteausgleichs berechneten Steuersätze werden in der Erbschaftsteuertabelle ebenfalls dargestellt. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen zum Thema Erbschaftsteuer erhalten Sie auf der Seite Erbschaftsteuer.com.de.



Zum Überblick ▲    

Tabelle mit Erbschaftssteuerfreibeträgen

Die persönlichen Freibeträge für die Erbschaftsteuer sind in §16 ErbStG aufgezählt. Daneben existieren eine Reihe weiterer Freibeträge.

Steuerklasse Verhältnis zum Erblasser Freibeträge (Euro)
I Ehegatte, Lebenspartner 500.000
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder 400.000
Enkelkinder 200.000
Eltern und Großeltern bei Erbschaften 100.000
II Eltern und Großeltern bei Schenkungen
Geschwister
Neffen und Nichten
Stiefeltern, Schwiegereltern
Geschiedene Ehegatten
20.000
III alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen 20.000

   

Tabelle mit Erbschaftssteuersatz

Die Steuerssätze für die Erbschaftssteuer sind in §19 ErbStG beschrieben. Bitte beachten Sie, dass die in der Tabelle angegebenen Prozentsätze wegen des Härteausgleichs nach §19(3) ErbStG nicht mit den berechneten Erbschaftsteuersätzen übereinstimmen müssen. Um den Erbschaftssteuersatz präziser zu ermitteln, können Sie den Online Erbschaftssteuertabellen-Rechner auf dieser Seite verwenden.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ) bis einschließlich ... Euro Stkl. 1 (%) Stkl. 2 (%) Stkl. 3 (%)
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50


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