Schenkungssteuer-Tabelle

Hier können Sie eine Schenkungssteuer-Tabelle online mit Schenkungssteuer und Schenkungssteuersatz in Abhängigkeit vom Verwandschaftsverhältnis zum Schenker erstellen


Schenkungssteuer-Tabelle

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Die Höhe der Schenkungssteuer hängt im Wesentlichen vom steuerpflichtigen Erwerb und dem Verwandschaftsgrad zum Schenker ab. Mit einer Schenkungssteuertabelle bietet einen guten Überblick über die sich ergebende Schenkungssteuer in Relation zum steuerpflichtigen Erwerb.



   

Schenkungssteuertabelle

Um eine Schenkungsteuertabelle zu erstellen, wählen das Verwandschaftsverhältnis zum Schenker und geben die weiteren Parameter ein. Steuerklassen und Freibeträge sind zum Teil mit den Erbschaftsteuerfreibeträgen identisch. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer werden die Freibeträge für die Schenkungsteuer alle 10 Jahre gewährt. Außerdem entfallen die Freibeträge für Erbfallkosten sowie mögliche Versorgungsfreibeträge. Die persönlichen Freibeträge für die Schenkungsteuer bei Eltern und Großeltern als Beschenkte unterscheiden sich außerdem zu denen bei der Erbschaftsteuer. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen zur Schenkungsteuer mit Optimierungsmöglichkeiten finden Sie auf Schenkungsteuer.com.de.



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Tablle mit Steuerklassen und Steuersätzen

Die Steuerssätze zur Schenkungssteuer ergebn sich aus §19 ErbStG. Zu beachten ist, dass die in der Tabelle angegebenen Prozentsätze zur Schenkungssteuer nicht immer mit den berechneten Schenkungssteuersätzen übereinstimmen. Grund ist der sogenannte Härteausgleichs nach §19(3) ErbStG, welcher die Übergänge zum nächsten Schenkungssteuersatz glätten soll. Den Schenkungssteuersatz können Sie Online mit dem Schenkungssteuertabellen-Rechner auf dieser Seite ermitteln.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ) bis einschließlich ... Euro Stkl. 1 (%) Stkl. 2 (%) Stkl. 3 (%)
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50

   

Tabelle mit Steuersätzen

Der persönliche Freibetrag für die Schenkungssteuer ergibt sich aus §16 ErbStG.. Daneben existieren eine Reihe weiterer Freibeträge, die etwa in §13 ErbStG genannt werden.

Steuerklasse Verhältnis zum Erblasser Freibeträge (Euro)
I Ehegatte, Lebenspartner 500.000
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder 400.000
Enkelkinder 200.000
II Eltern und Großeltern bei Schenkungen
Geschwister
Neffen und Nichten
Stiefeltern, Schwiegereltern
Geschiedene Ehegatten
20.000
III alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z. B. Tanten, Onkel); Zweckzuwendungen 20.000


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